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Der Bundesgerichtshoft beschäftigte sich in seinem Urteil vom 26.09.2012 (Az. VIII ZR 100/11) mit zwei typischen Fragen des Kaufrechts.
Die Besonderheit war, dass das UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) Anwendung fand und somit ein eher seltenes
Urteil zu dessen Regelungen erging. Eine Besprechung zu diesem Urteil finden Sie im Betriebs-Berater (BB 2013, 338).
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