kanzlei.biz - Eigener Leitsatz: Eine eBay-Aktion kann vorzeitig durch die Rücknahme des Angebots beendet werden, wenn der Artikel
eine nachträglich eingetretende Beschädigung aufweist. Aufgrund der wirksamen Rücknahme kommt dann ein Vertrag nicht zustande. Ebenso werde
keine Schadensersatzpflicht begründet. Die Zulässigkeit einer solchen Angebotsrücknahme ergibt sich aus einer Gesamtschau der eBay-AGB und
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