kanzlei.biz - Eigener Leitsatz: Der Abbruch eines Verkaufsangebots auf eBay ist nach den AGB der Verkaufsplattform im Falle eines
Irrtums nur dann möglich, wenn nach §§119 ff. BGB der Nachweis seitens des Verkäufers geführt wird, dass tatsächlich ein Irrtum vorliegt
und unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis von dem Irrtum eine Anfechtung erklärt wird. Eine Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen
Sittenwidrigkeit na… mehr
