kanzlei.biz - Eigener Leitsatz: Eine AGB-Klausel, die den Weiterverkauf gebrauchter Software lediglich mit Zustimmung des
Software-Herstellers zulässt, ist wegen Verstoßes gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz in § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG unwirksam.
Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, da sie den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben
unangemessen benac… mehr
