kanzlei.biz - Eigener Leitsatz: Auf der Auktionsplattform eBay kommt grundsätzlich mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag
zustande. Selbiges gilt auch für den vorzeitigen Abbruch einer Auktion. Allein ein niedriger Kaufpreis eines Artikels (hier: 1 für ein
Kraftfahrzeug) ist kein Grund wegen Sittenwidrigkeit von der Nichtigkeit eines Vertrages auszugehen, da bei Erstellung des Angebots ohne
Weiteres einen Mi… mehr
