Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer -
Nach einem Beschluss des OLG Koblenz vom 05.03.2012 (Aktenzeichen: 5 U 1499/11) stellt auch eine höherwertige Lieferung einen Mangel dar,
wenn die Parteien vertraglich eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart haben.
Konkret ging es in dem Fall um Douglasien. Der Käufer bestellte 10.000 Stück aus dem west- und süddeutschem Hügel und B... mehr
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