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Eigener Leitsatz:
Ein Verkäufer muss sich etwaige Reparaturversuche im Rahmen des Gewährleistungsrechts nicht als vergebliche Versuche der Nacherfüllung
zurechnen lassen, wenn sie in einer anderen Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund eines
"Montagsautos" ist hingegen auch ohne Einräumung von Nachbess... mehr
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