kanzlei.biz - Neu im abmahnBAROMETER: Uns liegt ein Schreiben der Kanzlei Waldraff & Kollegen vor in der diese für die
quadral GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe i.H.v. 74.000 geltend macht. Dort hatte sich unsere Mandantin außergerichtlich verpflichtet
das Originallogo der Firma quadral für die Bewerbung von Lautsprecheranlagen zu verwenden. Im Einzelnen: Nunmehr
werden von der quadral GmbH & Co. … mehr
